ENISA

Das ist der Eintrag dazu aus unserem IT-Kommunikationslexikon:

European Network and Information Security Agency



Die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit ist eine 2004 von der Europäischen Union gegründete Agentur. In der Verordnung Nummer 460/2004 des Europäischen Parlamentes und Rates vom 10. März 2004 sind Zuständigkeitsbereich, Ziele und Aufgaben der Agentur beschrieben:

Zuständigkeitsbereich



Netz- und Informationssicherheit innerhalb der Europäischen Union; Entwicklung einer Kultur der Netz- und Informationssicherheit für Bürger, Verbraucher, Unternehmen und Organisationen des öffentlichen Sektors der Europäischen Union.

Ziele



  • Verbesserung der Fähigkeit der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten, Probleme im Bereich der Netz- und Informationssicherheit zu verhüten, zu bewältigen und zu beheben
  • Unterstützung und Beratung der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten in Fragen der Netz- und Informationssicherheit
  • Durch Fachkompetenz die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren des öffentlichen und des privaten Sektors fördern.
  • Unterstützung der Europäischen Kommission bei den technischen Vorarbeiten für die Aktualisierung und Weiterentwicklung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften im Bereich der Netz- und Informationssicherheit.

Aufgaben



  • Risikoanalyse, Förderung von Risikobewertungsmaßnahmen, Risikomanagement und Präventionsmanagement
  • Unterstützung des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission, europäischer Stellen und Einrichtungen und Stellen der Mitgliedstaaten
  • Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten
  • Beiträge zur Sensibilisierung und Informationsvermittlung
  • Unterstützung der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten in ihrem Dialog mit der Industrie
  • Verfolgen der Entwicklung von Normen und Standards
  • Beratung der Europäischen Kommission in Bezug auf Forschungsarbeiten
  • Beitrag zur Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen
  • Formulierung eigener Schlussfolgerungen, Leitlinien und Ratschläge

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