Neues Datenschutzabkommen in Kraft gesetzt

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Neues Datenschutzabkommen in Kraft gesetzt

11.07.2023 - 08:48
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Drei Jahre nach dem Aus für den "Privacy Shield" ist ein drittes Abkommen über den Datentransfer zwischen der EU und den USA in Kraft. Gestern hat die EU-Kommission den sogenannten Datenschutzrahmen abgesegnet. In dem Beschluss wird festgelegt, dass die Vereinigten Staaten ein angemessenes Schutzniveau – vergleichbar mit dem der Europäischen Union – für personenbezogene Daten gewährleisten, die innerhalb des neuen Rahmens aus der EU an US-Unternehmen übermittelt werden.

Auf der Grundlage des neuen Angemessenheitsbeschlusses der EU-Kommission können personenbezogene Daten nun wieder rechtssicher aus der EU an US-Unternehmen übermittelt werden, die am Rahmen teilnehmen, ohne dass zusätzliche Datenschutzgarantien eingeführt werden müssen. Mit dem Datenschutzrahmen EU-USA werden hierfür Garantien eingeführt, um den vom Europäischen Gerichtshof geäußerten Bedenken Rechnung zu tragen.

So ist vorgesehen, dass der Zugang von US-Nachrichtendiensten zu EU-Daten auf ein "notwendiges und verhältnismäßiges Maß" beschränkt ist und ein Gericht zur Datenschutzüberprüfung, der Data Protection Review Court (DPRC), geschaffen wird, zu dem Einzelpersonen in der EU Zugang haben.

Der neue Rahmen bringt laut EU-Kommission erhebliche Verbesserungen gegenüber des vorangegangenen Privacy Shield mit sich. Stellt das Gericht zur Datenschutzüberprüfung beispielsweise fest, dass bei der Datenerhebung gegen die neuen Garantien verstoßen wurde, kann es die Löschung der Daten anordnen. Die neuen Garantien im Bereich des staatlichen Zugriffs auf Daten werden die Pflichten ergänzen, denen US-Unternehmen, die Daten aus der EU einführen, nachkommen müssen.

Das neue Abkommen war notwendig geworden, da der Europäische Gerichtshof im Jahr 2020 den bis dahin geltenden Privacy Shield gekippt hatte. Der damalige Kläger Max Schrems hat angekündigt, mit seiner Datenschutzorganisation NYOB auch gegen das neue Datenschutzabkommen vor Gericht ziehen zu wollen. So stört er sich unter anderem an der Frage, wie der Begriff "verhältnismäßig" auszulegen ist.

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